Kommunalrichtlinie für Straßenbeleuchtung

FÖRDERUNGEN

Sanierung kommunaler Beleuchtung – mit Förderung gemäß Kommunalrichtlinie (KRL)

Die Modernisierung der kommunalen Straßenbeleuchtung ist ein zentraler Hebel zur Energieeinsparung und CO₂-Reduktion. Insbesondere der Umstieg auf LED-Technologie ermöglicht erhebliche Verbesserungen in Wirtschaftlichkeit, Lichtqualität und Umweltverträglichkeit. Kommunen in Bayern – darunter Aschaffenburg, München oder Augsburg – setzen seit Jahren auf diese Technologie und realisieren nachweisliche Einsparungen im kommunalen Betrieb.
Auch wenn Lieferverzögerungen oder Umsetzungsstaus vielerorts Herausforderungen darstellen, ist die LED-Umstellung ein strategisch notwendiger Schritt: wirtschaftlich geboten, technisch ausgereift – und förderfähig

FHN Freiham Nord Masterplan
FHN Freiham Nord Masterplan

Vorteile der Umrüstung: LED reduziert Energieverbrauch nachhaltig

LED-Leuchten bieten gegenüber konventionellen Systemen Einsparungen von bis zu 70–80 % im Stromverbrauch – bei gleichzeitig längerer Lebensdauer und reduziertem Wartungsaufwand. Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bestätigen die hohen Wirkungsgrade von LED–Straßenleuchten im kommunalen Dauereinsatz
Beispiel:
In Aschaffenburg wurden laut Stadtbetrieb 2023 rund 500 alte Leuchten durch LED-Systeme ersetzt. Der Stromverbrauch der städtischen Beleuchtung konnte in einzelnen Teilabschnitten um über 70 % gesenkt werden.

Herausforderungen: Zeitdruck, Lieferschwierigkeiten, europaweite Regulatorik

Pandemiebedingte Marktverwerfungen sowie internationale Verfügbarkeitsprobleme (z. B. bei Steuerungskomponenten) haben vielerorts zu Umsetzungsverzögerungen geführt. Gleichzeitig drängt der gesetzliche Rahmen:

Die europäische Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 verbietet stufenweise den Vertrieb ineffizienter Leuchtmittel, darunter Quecksilber- und viele Hochdrucklampen. Kommunen müssen handeln, bevor Ersatzteile entfallen.

Lichtverschmutzung & Umweltaspekte

Die Umstellung auf LED ist auch umweltrelevant: Falsch eingesetzte LED-Systeme mit hohem Blauanteil oder diffuser Streustrahlung können zu Lichtverschmutzung, Störung des Biorhythmus und Beeinträchtigung nachtaktiver Arten führen (z. B. Insekten, Fledermäuse).
Deshalb setzen Pilotkommunen wie Augsburg oder Erlangen zunehmend auf:

  • Lichtfarben ≤ 3000 Kelvin
  • kontrollierte Abstrahlung mit Cut-off-Optiken
  • adaptive Steuerung (z. B. Dimmprofile nachts oder Bewegungserkennung)

Grundsatz: „So viel Licht wie nötig – so wenig wie möglich.“

Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) – Nationale Klimaschutzinitiative

Was ist förderfähig?:
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMWK (früher BMU) können Kommunen Fördermittel für die Sanierung ihrer Außen- und Straßenbeleuchtung beantragen. Voraussetzung ist:

  • mindestens 50 % CO₂-Einsparung gegenüber der Altanlage
  • Einsatz einer adaptiven Steuerung (z. B. präsenz-, tageszeit- oder verkehrsabhängig)

Nicht gefördert wird:

  • reiner Leuchtmitteltausch ohne Steuerung
  • Ersatz von Einzelkomponenten ohne CO₂-relevante Verbesserung

Ebenfalls förderfähig:

  • Masterpläne, Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien (KRL, Maßnahme 4.1)
  • Planungsleistungen als eigenständige strategische Maßnahmen

 

Sanierung der Straßenbeleuchtung:Haushaltskompatible Förderung und Planung

Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen mit mindestens 50 % CO₂-Reduktion im Vergleich zum Bestand
  • Einsatz adaptiver Steuerungstechnologien, z. B. tageszeit- oder präsenzabhängiges Dimmen

Nicht förderfähig:

  • Reiner Leuchtmitteltausch ohne Steuerungstechnik

Auch förderfähig:

  • Masterpläne, Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien als strategische Einzelmaßnahme (gemäß KRL Ziffer 4.1.x)

Förderquoten im Überblick

  • 25–40 % der zuwendungsfähigen Kosten (Standard)
  • Bis zu 65 % in strukturschwachen Regionen (laut GRW-Kulisse)
  • Antragsberechtigt: Kommunen, Zweckverbände, gemeinnützige Träger, Contractoren

1. Förderfähigkeit frühzeitig mitdenken
Wir erstellen von Beginn an alle erforderlichen Planungsunterlagen:
CO₂-Effektnachweise
Verbrauchsprofile
Lichtberechnungen (z. B. nach DIN EN 13201)
Simulationsgrafiken und Anlagenübersichten
So wird die spätere Antragstellung erleichtert und beschleunigt.

2. Maßnahmen priorisieren und abschnittsweise umsetzen
Anstelle einer Komplettumsetzung in einem Schritt ermöglichen wir eine phasenweise Planung nach Haushaltsjahren. Das senkt die Einstiegsschwelle und erlaubt eine steigende Mittelbindung über mehrere Jahre.

3. Förderfähige Planung vorschalten
Bereits die vorbereitenden Schritte sind förderfähig:

  • Bedarfsanalysen
  • Konzeptentwicklung
  • Licht-Masterpläne

Diese bilden die Grundlage für spätere bauliche Förderanträge – und sichern frühzeitig strategisches Budget.

4. Antrag mit vollständiger Dokumentation vorbereiten
DAY & LIGHT liefert alle Unterlagen für einen förderfähigen Antrag:

  • Nachweis der CO₂-Wirkung
  • Visualisierungen und Lichtsimulationen
  • Dokumentation der Steuerungstechnik
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung und Haushaltsabgleich


Wichtig:

Keine Einzelmaßnahme ohne strategische Einbettung
Keine Umsetzung ohne CO₂-Wirknachweis
Kein Antrag ohne förderkonforme Planung
Kein Haushalt ohne realistische Etappierung

Förderquoten (Stand 2025):

  • Standardkommune Fördersatz 30–40 %

  • Strukturschwache Region (GRW) Fördersatz bis 55 %

  • Besondere Zielgruppen (z. B. Kommunen mit Kitas/Schulen, Braunkohlereviere) Fördersatz bis zu 65 %

Zur Kommunalrichtlinie Klimaschutz

Quellen:

: Deutsche Energie-Agentur (dena), 2021–2024: „Beleuchtungsmodernisierung in Kommunen“, Marktübersichten LED-Straßenbeleuchtung

: BMUV / Nationale Klimaschutzinitiative: Förderbedingungen Kommunalrichtlinie, Stand Mai 2025 → www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

: EU-Ökodesign-Richtlinie: Verordnung (EU) 2019/2020, konsolidierte Fassung 2023

: Bundesamt für Naturschutz / Dark-Sky-Studien 2022–2024 → www.bfn.de/themen/lichtverschmutzung

: Beispielhafte Förderprojekte – u. a. Stadt Aschaffenburg, Klimaschutzbericht 2023

Weitere Förderprogramme

Für Städten und Gemeinden in Deutschland gibt es umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Umsetzung nachhaltiger und energieeffizienter Beleuchtungssysteme.
Neben der Verbesserung der Energieeffizienz zielen sie auch darauf ab, Lichtverschmutzung zu reduzieren und natürliche Nachtlandschaften zu bewahren.

  1. Förderkompass:Beleuchtung
  2. Kommunlarichtlinie:KLR
  3. Nationale Klimaschutzinitiative: NKI