Städte stehen heute vor der Aufgabe, hochkomplexe Anforderungen im öffentlichen Raum miteinander zu vereinbaren. Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Energieeffizienz, Klimaschutz, Artenschutz, wirtschaftlicher Betrieb und gestalterische Identität wirken gleichzeitig auf denselben Raum ein. Die Lichtplanung ist dabei kein nachgelagerter Ausstattungsfaktor, sondern ein strategischer Bezugsrahmen, der all diese Ebenen unmittelbar beeinflusst.


In der kommunalen Praxis wird Licht jedoch häufig noch fragmentiert behandelt: Straßenbeleuchtung folgt primär technischen Regelwerken, Unsicherheit oder fehlende Erfahrung in Einzelprojekten führen zu Überbeleuchtungen, Fassaden- und Akzentbeleuchtung wird projektbezogen entschieden, private und gewerbliche Lichtquellen bleiben weitgehend ungesteuert. Das Ergebnis sind additive Lichtlandschaften, die weder funktional noch gestalterisch noch ökologisch überzeugen und deren Wirkungen sich gegenseitig verstärken oder konterkarieren. Ein konsistentes, lesbares Nachtbild entsteht so nicht.
Ein Lichtmasterplan setzt genau an dieser Stelle an. Er löst Licht aus der Ebene der Einzelmaßnahme heraus und etabliert es als übergreifendes strategisches Planungsinstrument.
